Unsere Stellungnahme zur Oö. Ausschlusszonenverordnung für Windkraftanlagen an die Oö. Landesregierung!
Die Oö. Landesregierung hat den Entwurf eines Raumordnungsprogrammes vorgestellt, in dem auch im Weinsberger Wald Ausschlusszonen (sog. Verbotszonen) für die Errichtung von Windkraftanlagen festgelegt werden (Ausschlusszonenverordnung).
Wir haben dazu eine Stellungnahme abgegeben, in der wir die Oö. Landesregierung auffordern, die Ausschlusszone Mühlviertel-Nord-Ost, die große Teile des Weinsberger Waldes umfasst, auch auf den Stiftinger Forst zu erweitern.
Die Ausschlusszone Nordöstlichen Mühlviertel wurde festgelegt wegen:
- der insgesamt geringen anthropogenen Störung (technisch-menschliche Eingriffe),
- dem Vorkommen zahlreicher windkraftsignifikanter, nach Artikel 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützter und gefährdeter Vogelarten,
- dem Vorkommen streng geschützter Arten des Anhangs II sowie des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (z.B. Biber, Luchs, Wolf),
- seiner hohen Bedeutung als Lebensraum für Großwildtiere (z.B. Rotwild, Elch).
Diese Kriterien treffen ebenfalls auch auf den Stiftinger Forst als Teil des Weinsberger Waldes zu!!
Bitte lest unsere Stellungnahme und ihr werdet verstehen, warum Windindustrieanlagen im Stiftinger Forst nicht erreichtet werden dürfen und welche Naturzerstörung damit verbunden ist!
Wir sehen es als unsere Aufgabe, unsere Landschaft und unsere Natur lebenswert zu erhalten!
Stellungnahme
In unserer Stellungnahme zur Oö. Ausschlusszonenverordnung fordern wir, die Ausschlusszone Mühlviertel-Nord-Ost auf den Stiftinger Forst auszuweiten.