Gründung Bürgerinitiative

Wir wollen eine Bürgerinitiative gründen und brauchen dazu eure Unterstützung!

Nach dem „offiziellen Start“ des Genehmigungsverfahrens durch öffentliche Auflage der Antragsunterlagen werden wir eine schriftliche Stellungnahme an die UVP-Behörde einbringen, in der wir folgende Einwände, die gegen die Umweltverträglichkeit der Windturbinen im Stiftinger Forst sprechen, ausführlich und fundiert darlegen:

  • Zerstörung des attraktiven Landschaftsbildes der unberührten Kultur- und Naturlandschaft des Weinsberger Waldes und des Stiftinger Forsts. Königswiesen und St. Georgen und die benachbarten Ortschaften sind explizite Wohngemeinden mit einzigartiger Lebensqualität und herausragendem Erholungswert. Im Fall einer Realisierung der Windkraftanlagen sind für die gesamte Region starke negative Auswirkungen auf diese Schutzgüter zu erwarten!
  • Ein derartiger Eingriff in das großräumige Landschaftsbild bedeutet eine massive touristische Wertminderung des gesamten Weinsberger Waldes. Der Erhalt der Schönheit der Landschaft ist ein öffentliches Interesse!
  • Schallemissionen, Vibrationen, Schattenwurf und Lichtverschmutzung durch Nachtbeleuchtung beeinträchtigen langfristig die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung und die Lebensqualität. Substanzabrieb von den Rotorblättern gefährdet Grund- und Boden, die Land- und Viehwirtschaft sowie das Grundwasser. Der Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohnhäusern ist unzureichend.
  • Der Stiftinger Forst beherbergt eine Vielzahl windkraftsensibler Vogelarten, Fledermäuse und störungssensibler Tiere. Das Waldgebiet ist lt. Oö. Umweltanwaltschaft als faktisches Vogelschutzgebiet und potentielles FFH-Gebiet einzustufen und ist damit als Standort für Windenergieprojekte ungeeignet. Es kommt zur Tötung von streng geschützten Vögeln, von Fledermäusen und Insekten.
  • Windturbinen stören das Mikroklima und haben negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt (Bodenaustrocknung, Grundwasser, Brunnen), großflächige Bodenversiegelung bzw. Bodenverdichtung und übermäßiger Flächenverbrauch (Montage- und Stellplätze, Zufahrtstraßen, Stromableitungstrassen etc.)
  • Im Nahbereich der Anlagen ist mit Minderungen der Liegenschaftswerte zu rechnen, was eine faktische Enteignung darstellt.
  • Durch den Bau und den Betrieb des Windindustrieparks besteht die Gefahr der Verunreinigung für Oberflächengewässer, für das Grundwasser und für Hausbrunnen. Dies gilt auch für das Erdkabelsystem, wobei es bei diesem auch zu Gesundheitsgefährdungen durch niederfrequente elektromagnetische Felder kommt.

Eine Bürgerinitiative entsteht aber erst dann, wenn unsere Stellungnahme von mindestens 200 Wahlberechtigten aus den beiden Standortgemeinden Königswiesen und St. Georgen sowie aus den Nachbargemeinden (Unterweißenbach, Liebenau, Arbesbach, Altmelon, Pierbach, St. Thomas am Blasenstein, Pabneukirchen, Bärnkopf, Dimbach, Dorfstetten) unterschrieben und dadurch unterstützt wird. Die Unterschriften müssen nach der öffentlichen Auflage der Antragsunterlagen innerhalb einer Frist von 6 Wochen geleistet werden – also eine denkbar kurze Zeit, innerhalb derer wir mindestens 200 Unterschriften sammeln müssen, um die Bürgerinitiative ins Leben zu rufen!

Deshalb unsere dringende Bitte: Wenn euch unsere Region am Herzen liegt, ihr in einer der beiden Standortgemeinden oder in einer der Nachbargemeinden Wahlberechtigt seid, euch mit den unseren Argumenten identifiziert, einen Beitrag zum Erhalt unserer Umwelt und unseres Lebensraums leisten wollt, dann meldet euch und erklärt unverbindlich schon jetzt eure Unterstützung! Wir melden uns bei euch, wenn unsere Stellungnahme zur Unterschrift aufliegt und kommen auch gerne bei euch vorbei!