Du bist persönlich betroffen und möchtest deine Rechte wahren – wir unterstützen dich!
Auch Bewohner in der Umgebung des Vorhabens (Windräder und Kabeltrasse!) können als sog. Nachbarn im Verfahren ihre Interessen wahrnehmen.
Nachbar bedeutet dabei nicht, dass man in der unmittelbaren Nachbarschaft zum Vorhaben wohnen oder ein Grundstück besitzen muss, sondern dass man durch die Errichtung, den Betrieb oder den Bestand des Vorhabens gefährdet oder belästigt oder in dingliche Rechten (z.B. Grundeigentum) gefährdet werden könnte.
Bedenkt man die Reichweite der möglichen Gefährdungen oder Belästigungen durch die 10 Stück 261 Meter hohen Windräder (z.B. Schallemissionen, Schattenwurf, Substanzabrieb usw.) kommt dem Nachbarbegriff eine „kilometerweite Bedeutung“ zu, insbesondere wenn man die 40 KM lange Kabeltrasse miteinbezieht, die auch über Privatgrundstücke gegraben wird (Stichwort: Hausbrunnen). Eine sog. Gefährdung dinglicher Rechte entsteht auch durch die Entwertung von Häusern und Grundstücken in der Umgebung des Windindustrieparks, ev. auch durch die Beeinträchtigung der Nutzung von Landwirtschaftsflächen (Anbau von Feldfrüchten und Tierhaltung) durch den Eintrag von Schadstoffen!
Will jemand seine „Nachbarrechte“ geltend machen, muss er nach der öffentlichen Ankündigung des Verfahrens innerhalb einer Frist von 6 Wochen eine (kurze!) schriftliche Stellungnahme bei der UVP-Behörde einbringen, in der begründete Einwände gegen das Projekt erhoben werden! Man erlangt dadurch sog. Parteistellung im Verfahren!
Wenn das nicht rechtzeitig schriftlich erfolgt, können die Einwendungen später im Verfahren nicht mehr geltend gemacht werden (Präklusion)!
Bitte keine Angst und keine Scheu vor einer Parteistellung – es geht um die Abwehr möglicherweise irreversibler Schäden für eurer Wohlbefinden und für euer Eigentum!
Dabei unterstützen wir euch gerne – auch bei einem persönlichen Gespräch!