Der Genehmigungsantrag
Die Windenergie Königswiesen-St. Georgen GmbH hat am 27. Juni 2024 die Errichtung und den Betrieb des Windparks Königswiesen – St. Georgen am Walde beantragt. Es sollen 10 Windkraftanlagen des Typs Vestas V172 (261 m Höhe) mit je 7,2 MW Nennleistung samt Nebenanlagen errichtet werden. Die Gesamtnennleistung beträgt 72 MW.
Der Antrag umfasst auch die Errichtung und den Betrieb der Energieableitung über 3 ca. 40 KM lange 30 kV-Erdkabelsysteme, die windparkinterne Verkabelung, elektrische Anlagen zum Netzanschluss, von Kranstellflächen, Montageflächen und Lagerflächen, von Anlagenzufahrten, von temporären und dauerhaften Rodungen, von Eiswarnleuchten und von Hinweistafeln.
Das Projekt soll von der Oö. Landesregierung als zuständige UVP-Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt werden.
Bürgerinitiative im UVP-Verfahren
Im UVP-Verfahren werden die Auswirkungen eines Vorhabens (hier: Windindustriepark Stiftinger Forst) auf die Umwelt beschrieben und beurteilt. Es wird mit Bescheid über die Genehmigungsfähigkeit des jeweiligen Vorhabens (hier: 10 Windturbinen und Erdkabelsystem) entschieden. Das UVP-Verfahren dient dabei vorwiegend der Verfahrenskonzentration, um für ein und dasselbe Projekt nicht mehrere Genehmigungsverfahren durchführen zu müssen, in denen alle für das Projekt relevanten Rechtsmaterien von den jeweils zuständigen Behörden getrennt beurteilt werden (z.B. Gesundheitsschutz der betroffenen Bevölkerung, Naturschutz –und Landschaftsschutz, Baurecht, Elektrizitätsrecht, Starkstromwegerecht usw.).
Das UVP-Gesetz sieht vor, dass betroffene Einzelpersonen als auch Umweltschutzorganisationen, der Umweltanwalt, die Standort- und Nachbargemeinden und Bürgerinitiativen in das Genehmigungsverfahren involviert werden, um mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken aber auch Eigeninteressen wahren zu können (Parteistellung – Bürgerbeteiligung).
Wir sind uns der irreversiblen negativen Auswirkungen des geplanten Windenergieprojektes im Stiftinger Forst auf uns, die wir hier leben und auch in Zukunft leben wollen, vor allem auf unsere Gesundheit, aber auch auf unsere Natur und unsere Umwelt, unsere Lebensqualität und unsere Landschaft bewusst. Wir wissen auch, dass mittlerweile viele Menschen in den Standortgemeinden und in den Nachbargemeinden dem Projekt sehr kritisch gegenüberstehen!
Deshalb ist es notwendig, dass wir unsere Interessen als betroffene Bewohner dieser Region im UVP-Verfahren durch die Gründung einer Bürgerinitiative wahrnehmen und dazu brauchen wir eure aktive Unterstützung!
Wir wollen aber auch Einzelpersonen, die ihre Interessen als betroffene Nachbarn im Verfahren wahrnehmen wollen, mit Rat und Tat zur Seite stehen – bitte meldet euch bei uns!
Gründung der Bürgerinitiative
Wie kann ich die Gründung der Bürgerinitiative unterstützen?
Parteistellung als Einzelperson
Welche Rechte kann ich als Bewohner im Nahbereich der Windräder geltend machen und wie kann ich meine Interessen im Verfahren wahrnehmen?